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   ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96   

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https://dejure.org/1997,3855
ArbG Düsseldorf, 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 (https://dejure.org/1997,3855)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 (https://dejure.org/1997,3855)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1997 - 2 Ca 8213/96 (https://dejure.org/1997,3855)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Verbandsklage auf Auslegung einer Tarifnorm; Vorliegen einer konstitutiven oder deklaratorischen Regelung; Unterrichtung der Arbeitsvertragsparteien über Inhalt gesetzlicher Regelungen; Wirkung eines dynamischen tariflichen Verweises auf ein Gesetz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2056
  • NZA-RR 1997, 300
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • LAG Düsseldorf, 02.09.1997 - 8 Sa 924/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV für die gewerblichen Arbeitnehmer in der Beton-

    Jede andere Betrachtungsweise, nach der durch eine deklaratorische Regelung grundsätzlich die bei Abschluß des Tarifvertrages geltende gesetzliche Regelung festgeschrieben wird, führt dazu, daß letztlich der deklaratorischen Norm eine konstitutive Wirkung zuerkannt und damit der Wille der Tarifvertragsparteien, einen bestimmten Punkt tariflich nicht selbst zu regeln, umgangen wird (Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 - NZA-RR 1997, 301, 303; Kamanabrou, Die Auslegung tarifvertraglicher Entgeltfortzahlungsklauseln - zugleich ein Beitrag zum Verhältnis der Tarifautonomie zu zwingenden Gesetzen, RdA 1997, 22 ff., 26).

    Gesetze gelten nämlich stets in der jeweils aktuellen Form (BAG, Urteil vom 14.02.1996 - 2 AZR 470/95 - unveröffentlicht; Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1997, a. a. O., S. 303).

  • LAG München, 29.07.1998 - 9 Sa 979/97

    Entgeltfortzahlung: Anrechnung von Fehltagen wegen einer Maßnahme der

    Die Möglichkeit, 100% Lohnfortzahlung zu erhalten, verschafft dem Arbeitnehmer nur das Wahlrecht gemäß § 4a EFZG , dessen Ausübung in sein Belieben gestellt ist (Arbeitsgericht Düsseldorf vom 9.10.1997 9 Ca 5074/97 und vom 20.3.1997 2 Ca 8213/96).

    Wie bereits das Arbeitsgericht Düsseldorf (9 Ca 5074/97 und vom 20.3.1997 NZA-RR 1997, 300) überzeugend entschieden hat, dokumentieren die Tarifvertragsparteien durch den Verweis auf die gesetzlichen Bestimmungen einen Regelungswillen in doppelter Hinsicht.

  • LAG Düsseldorf, 02.09.1997 - 8 Sa 881/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder RTV technische Angestellte und Poliere

    Jede andere Betrachtungsweise, nach der durch eine deklaratorische Regelung grundsätzlich die bei Abschluß des Tarifvertrages geltende gesetzliche Regelung festgeschrieben wird, führt dazu, daß letztlich der deklaratorischen Norm eine konstitutive Wirkung zuerkannt und damit der Wille der Tarifvertragsparteien, einen bestimmten Punkt tariflich nicht selbst zu regeln, umgangen wird (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 - NZA-RR 1997, 301, 303; Kamanabrou, a. a. O., S. 22).
  • LAG Düsseldorf, 03.03.1998 - 8 (10) Sa 2087/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder BRTV Bau

    Jede andere Betrachtungsweise, nach der durch eine deklaratorische Regelung grundsätzlich die bei Abschluß des Tarifvertrages geltende gesetzliche Regelung festgeschrieben wird, führt dazu, dass letztlich der deklaratorischen Norm eine konstitutive Wirkung zuerkannt und damit der Wille der Tarifvertragsparteien, einen bestimmten Punkt tariflich nicht selbst zu regeln, umgangen wird (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 - NZA-RR 1997, 301, 303; Kamanabrou, a.a.O., S. 22).
  • LAG Düsseldorf, 27.01.1998 - 8 (9) Sa 1104/97

    Entgeltfortzahlung: konstitutive oder deklaratorische Regelung des Tarifvertrags

    Jede andere Betrachtungsweise, nach der durch eine deklaratorische Regelung grundsätzlich die bei Abschluß des Tarifvertrages geltende gesetzliche Regelung festgeschrieben wird, führt dazu, dass letztlich der deklaratorischen Norm eine konstitutive Wirkung zuerkannt und damit der Wille der Tarifvertragsparteien, einen bestimmten Punkt tariflich nicht selbst zu regeln, umgangen wird (ArbG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 - NZA-RR 1997, 301, 303; Kamanabrou, a.a.O., S. 22).
  • LAG Düsseldorf, 08.05.1998 - 10 Sa 87/98

    Entgeltfortzahlung: Höhe - MTV für die holz- und kunststoffverarbeitende

    Das Arbeitsgericht hat unter Hinweis auf das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.3.1997­ 2 Ca 8213/96 ­ S. 192 ff GA, das durch das LAG Düsseldorf durch Urteil vom 17.9.1997 ­ 4 Ca 668/97 ­ LAGE § 4 TVG Nr. 6 bestätigt wurde, die Auffassung vertreten, die streitige Tarifklausel begründe auch die tarifvertragliche Friedenspflicht, weil es danach dem Willen der Tarifvertragsparteien entspricht, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen über die Lohnfortzahlung zum Gegenstand der tariflichen Regelung zu machen.
  • LAG Düsseldorf, 17.09.1997 - 4 Sa 668/97

    Entgeltfortzahlung: EFZG oder MTS

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 20.03.1997 - 2 Ca 8213/96 - abzuändern und.
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